Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch das VW BI an den Vertragspartner ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten das VW BI nur, wenn dieses sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
Die Angebote des VW BI sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratertag und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Die Rechnungsbeträge werden unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Verzug ist das VW BI berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes der vom VW BI an die Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.
Das VW BI behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des VW BI darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren des VW BI eingesetzt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Vertragspartnern mitgebrachte Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsleiters auf Rechnern des VW BI verwendet werden.
Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt das VW BI Urheber. Der Vertragspartner erhält in diesen Fällen ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu folgenden Bedingungen:
Der Vertragspartner darf die im Rahmen eines Beratungsvertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des VW BI in irgendeiner Form reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder für öffentliche Wiedergaben benutzen.
Im Rahmen von Beratungsleistungen entstandene Arbeitsergebnisse, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen durch Unternehmen, die mit dem Vertragspartner verbunden sind, nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem VW BI genutzt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Schutz bei von ihm durchgeführten Veranstaltungen entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte des VW BI hinweist.
Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann das VW BI 10 % des Verkaufspreises bzw. Beratungshonorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das VW BI einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Der Rücktritt von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen ist unter Punkt 5. c) abschließend geregelt.
Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. d) gelten ausschließlich
für Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen des VW BI.
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird vom VW BI schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert das VW BI die Anmeldung auf Wartelisten und bietet einen Ersatztermin an.
Das VW BI wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
Das VW BI behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch das VW BI vorgenommen wurden, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.
Das VW BI kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Das VW BI wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner des VW BI müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim VW BI eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage beim VW BI. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.
Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist das VW BI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes des VW BI an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des VW BI sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Vertragspartner erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werde.
Die nachfolgenden Regelungen 7. a) bis 7. e) gelten ausschließlich
für einen Sachkauf beim VW BI.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen
sind zulässig.
Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Der vereinbarte Liefertermin verlängert sich – unbeschadet der Rechte des VW BI aus Verzug des Vertragspartners – um den Zeitraum, um den der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist.
Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner nur dann möglich, wenn die Herstellung/Fertigung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall werden für die beim VW BI entstandenen Aufwendungen 15 % des Kaufpreises an das VW BI fällig. Der Aufwendungsersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das VW BI einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Hat der Vertragspartner Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des VW BI auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit des VW BI sind ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das VW BI, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dem VW BI die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie beim VW BI oder dessen Lieferanten eintreten.
Die Gefahr geht mit der Abnahme des Kaufgegenstandes auf den Vertragspartner über. Erklärt der Vertragspartner, er werde den Kaufgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Vertragspartner über.
Für die Zeit der Lagerung trägt der Vertragspartner neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den jeweiligen Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet.
Bei Versendung der Ware kann das VW BI die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung des Vertragspartners. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Vertragspartner über.
Wird der Versand ohne Verschulden des VW BI verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch das VW BI dem Versand gleich.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des VW BI aus der Geschäftsverbindung Eigentum des VW BI, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Das VW BI verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das VW BI zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch das VW BI gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch das VW BI schriftlich erklärt wird.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle einer Nichtabnahme kann das VW BI von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt das VW BI Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das VW BI einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Ansprüche des Vertragspartners wegen Sachmängeln verjähren in
einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit das VW BI aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftungsansprüche.
Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Vertragspartner beim VW BI geltend zu machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des VW BI.
Abschnitt 7. e) Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt 8. Haftung.
Hat das VW BI aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so
haftet das VW BI beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag des VW BI nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Vertragspartner für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet das VW BI nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Vertragspartners, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von einem Verschulden des VW BI bleibt eine etwaige Haftung des VW BI bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges beim Sachkauf ist in Abschnitt 7. Sachkauf abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des VW BI für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für das VW BI geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners darf das VW BI geschäfts- oder aufgabenbezogene Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
Das VW BI ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit dem VW BI geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des VW BI.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Zwickau bzw. das für Zwickau zuständige Gericht.
Stand: 01.09.2008