
Mit Abschluss der Berufsausbildung ist der berufliche Werdegang eines Auszubildenden nicht abgeschlossen. Gelingt die sofortige Überführung in den Arbeitsprozess einmal nicht, wird der Jugendliche – das Einverständnis aller Beteiligten vorausgesetzt – nach Möglichkeit an ein anderes Unternehmen unseres umfassenden regionalen Netzwerks vermittelt.
